Ab dem 2. November 2026 führt die Schweiz die neue biometrische Identitätskarte mit Datenchip ein. Was das für dich bedeutet und ob du sie wirklich brauchst, finden wir in diesem Artikel heraus.
Keyfacts zur neuen biometrischen Identitätskarte
Der Chip & die Daten
Die neue ID ist mit einem Speicherchip versehen. Genau wie beim aktuellen Schweizer Pass werden darauf ein digitales Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch und digital signiert hinterlegt. Kinder unter zwölf Jahren müssen für die biometrische ID keine Fingerabdrücke abgeben.
Schutz vor fremdem Auslesen
Du musst dir keine Sorgen machen, dass der Chip im Vorbeigehen unbemerkt gescannt wird. Der Chip verfügt über eine Card Access Nummer (CAN) auf der Vorderseite. Ein Auslesen ist nur möglich, wenn die ID physisch vorliegt und diese Nummer optisch gescannt bzw. eingegeben wird.
Freiwilligkeit
Der Bezug der biometrischen Variante ist absolut freiwillig. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin wählen, ob sie eine ID mit oder lieber eine klassische Karte ohne Chip möchten.
Gültigkeit bestehender IDs
Deine bisherige ID bleibt bis zu dem darauf abgedruckten Ablaufdatum ganz normal gültig. Sie wird auch für Reisen in die EU weiterhin akzeptiert.
Preisänderungen
Obwohl die Karte technisch aufrüstet, ändern sich die Gebühren nicht. Sie kostet weiterhin 65 Franken für Erwachsene und 30 Franken für Minderjährige (zzgl. der Versandkosten).
Reise-Empfehlung
Der Bund empfiehlt die neue biometrische Variante explizit für Reisen ins europäische Ausland, da EU-Länder aus Sicherheitsgründen selbst nur noch biometrische Ausweise ausstellen.
Neues Antragsverfahren
Da für die Biometriedaten spezielle Erfassungsgeräte nötig sind, kann die ID (sowohl mit als auch ohne Chip) ab dem 2. November ausschliesslich über die kantonalen Passbüros beantragt werden. Der Gang zur lokalen Gemeinde ist für die Bestellung dann nicht mehr möglich.
Warum wechselt die Zuständigkeit zu den Kantonen?
Während der Pass schon in der Vergangenheit nur über die kantonalen Passbüros bezogen werden konnte, können nun auch die Identitätskarten ab dem 02.11.2026 in den allermeisten Kantonen nur noch über die kantonalen Passbüros bezogen werden, da die Zuständigkeiten & Hoheit an die Kantone übergeht.
Hintergrund für den Zuständigkeiten-Wechsel sind die Gerätschaften zur Aufnahme von Foto & Fingerabdrücken, die nur in den kantonalen Passbüros installiert sind. Es steht den Kantonen jedoch frei, einzelnen Gemeinden die Erlaubnis zu erteilen, ID-Karten ohne Chip an die lokalen Bürger auszustellen.
Um eine neue Identitätskarte bestellen oder einen Pass anfordern zu können, ist ein Antrag beim Passbüro deines Wohnkantones nötig. Wohnst du beispielsweise im Kanton Zürich, ist das Passbüro Zürich zuständig. Am einfachsten geht das heute jedoch online über die offizielle Seite des EJPD und du wählst deinen Kanton über das Formular aus. Hierüber kannst du nun jederzeit einen Passbüro Termin auswählen, um vor Ort das Foto sowie die Fingerabdrücke zu erstellen.
Was ändert sich und was sind die Vorteile mit Chip?
Vorteile gegenüber ID ohne Chip
- Hoher Schutz vor Identitätsdiebstahl durch Abgleich mit dem gespeicherten Photo
- Hohe Fälschungssicherheit dank Verschlüsselungstechnologie
- Vereinfachte Kontrollen beim Reisen in der EU & EFTA-Staaten (Scannen statt Anstehen)
- Vereinfachte Identifikation zur Einrichtung der e-ID (mittels NFC statt ID Photos)
Optik der Karte
- Einheitliches Design zum Pass
- Schweizer Berge & Gewässer als Theme
- Pizzo Rotondo (Gotthard-Bergspitze) Abbildung auf der Vorderseite
- Chip ist unsichtbarer Teil der Laminatschicht
Wie lange ist eine Schweizer ID ohne Chip noch gültig?
Die EU-Verordnung 2019/1157: Die Europäische Union hat bereits 2019 beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten seit August 2021 ausschliesslich Identitätskarten mit biometrischem Chip ausgeben dürfen. Da die Schweiz über die Schengen-Verträge mit der EU assoziiert ist, muss sie diese Sicherheitsstandards über das Freizügigkeitsabkommen früher oder später übernehmen.
Die harte Deadline (2031): In den europäischen Richtlinien ist verankert, dass ältere, nicht-biometrische Ausweise spätestens im Jahr 2031 ihre Gültigkeit als Reisedokumente für den Grenzübertritt in der EU verlieren. Das fedpol warnt deshalb vor der Variante ohne Chip, die ab dem 2. November beantragt werden kann.
Wie lange eine nach dem Stichtag neu ausgestellte, chiplose Schweizer ID noch in der EU akzeptiert wird, hängt rechtlich vom exakten Inkrafttreten des revidierten Freizügigkeitsabkommens ab, das dem Schweizer Volk 2027 zur Abstimmung vorliegen dürfte.
Darin ist vorgesehen, dass die Schweizer ID ohne Chip ab 1 Jahr nach Annahme des Abkommens noch die maximale Gültigkeit von 10 Jahren erlaubt, wie es aktuell der Fall ist. Demzufolge könnte sich die Gültigkeit für EU-Reisen bis ca. 2038 erstrecken. An der Gültigkeit für die Anwendung innerhalb der Schweiz ändert dies jedoch nichts.
Datenschutz
Bei der Frage nach dem Datenschutz gilt es wie schon beim Pass zu differenzieren.
Welches Risiko besteht, dass Daten ausgelesen werden können?
- Ein Dieb muss über ein Lesegerät verfügen, das Behörden vorbehalten ist.
- Er müsste mit dem Lesegeräte nahe genug an deine Karte kommen.
- Er muss die Kartennummer auf der Vorderseite deiner Karte eingeben oder optisch Scannen können.
- Automatisiertes Durchtesten von Nummern wird nach wenigen Fehlversuchen über Minuten verzögert, das Lesegerät müsste sehr lange Kontakt zu deiner Karte haben.
Welchen Schaden könnte ein solcher Diebstahl stand heute verursachen?
Um diese Frage zu beantworten müssen wir betrachten, welche Daten auf dem Chip gespeichert werden:
- Gesichtsbild (Passfoto)
- Zwei Fingerabdrücke (verschlüsselt)
- Name(n) und Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Heimatort oder Nationalität
- Ausweisdaten (wie Ausweisnummer und Gültigkeitsdauer)
Da sich die Daten auf dem Chip mit Ausnahme der Fingerabdrücke – welche zusätzlich verschlüsselt sind – überschneiden, können also nur jene Daten verwendet werden, die auch beim Diebstahl einer Karte ohne Chip verfügbar sind.
Da jedoch keinerlei Rückschlüsse auf Bankkonten oder ähnliches gemacht werden können und die Karte eine sehr hohe Fälschungsicherheit aufweist, bleibt im Grund nur noch die Methode des „Social Engineering“, bei der mittels Manipulation des Besitzers mit Hilfe der Daten beispielsweise telefonisch oder per Email vorgegaukelt wird, es gäbe ein Problem mit der Karte und man müsse gewisse Daten mitteilen oder auf einen Link klicken.
Hierfür fehlen zwar grundsätzlich Telefonnummer & Email-Adresse, diese könnten aber durch Ankauf von Personendaten über Datenaggregatoren beschafft und allfällig mit dir verknüpft werden. Der Aufwand hierfür wäre jedoch vergleichsweise viel höher, als solche Daten direkt anzukaufen und zu versuchen, dein Email-Konto oder andere Zugänge zu hacken.
FAQs
Genau wie beim Reisepass gilt: Erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr werden bei der Beantragung Fingerabdrücke eingescannt. Für jüngere Kinder wird auf dem Chip der ID lediglich das digitale Gesichtsbild hinterlegt.
Nein. Das ist eine der grössten Sorgen in der Bevölkerung. Die Fingerabdrücke werden bei der Beantragung im Passbüro erfasst und verschlüsselt auf den Chip deiner Karte geladen. Sobald die ID fertig produziert und an dich übergeben wurde, werden die Fingerabdrücke in den Systemen des Bundes unwiderruflich gelöscht. Es gibt keine dauerhafte, zentrale Fingerabdruck-Datenbank beim Bund, auch die Polizei hat keinen Zugriff auf Fingerabdrücke.
Nein, das ist streng reglementiert. Erstens muss die Karte physisch vorliegen und die aufgedruckte CAN-Nummer gescannt werden, um den Chip überhaupt zu wecken. Zweitens dürfen rechtlich nur Länder auf die Fingerabdrücke zugreifen, die über ein nachweislich gleichwertiges Datenschutz-Niveau wie die Schweiz verfügen.
Ja, das gibt es weiterhin. Wenn du beim kantonalen Passbüro den Schweizer Reisepass und die neue ID mit Chip gleichzeitig im Kombi-Paket bestellst, sparst du Geld. Das Kombi-Angebot für Erwachsene kostet 148 Franken (statt 205 Franken bei Einzelbestellung) plus Porto.
Solange die ID optisch unbeschädigt ist und alle gedruckten Daten sowie dein Foto gut lesbar sind, bleibt das Dokument als reiner Identitätsausweis im Inland voll gültig. Für das Reisen in bestimmte Länder oder die Nutzung automatischer E-Gates am Flughafen müsstest du eine defekte Karte allerdings ersetzen lassen.
Denkst du nach Ablauf deiner aktuellen ID über einen Ersatz mit Chip nach oder bleibst du auch zukünftig lieber analog unterwegs?
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